Bearbeiten der Information für Handelskerl

Schreibweise des Schimpfwortes:

Für jedes Schimpfwort muss mindestens eine Webseite als Beleg angegeben werden, um zu beweisen, dass es das Wort wirklich gibt. Als Beleg hierfür eignet sich eine Webseite, auf der das jeweilige Schimpfwort verwendet wird.
Zur Vermeidung von toten Links werden seit November 2022 nur noch archivierte Webseiten als Belege akzeptiert. Zum Beispiel ist eine Webseite wie https://de.wiktionary.org/wiki/Arschloch nicht akzeptabel weil sie jederzeit geändert, verschoben oder gelöscht weden kann, aber eine archivierte Version wie https://web.archive.org/web/20220520040411/https://de.wiktionary.org/wiki/Arschloch ist besser weil sie dauerhaft verfügbar bleibt.
Das heißt wenn Sie ein neues Schimpfwort der Liste hinzufügen wollen, dann müssen sie erst eine Webseite finden, welche dieses Wort zeigt, und dann bei https://web.archive.org eine archivierte Version finden.

Addresse einer Internetseite, auf der dieses Schimpfwort zu sehen ist (benötigt):

Addresse einer weiteren Internetseite, auf der dieses Schimpfwort zu sehen ist (optional):

Addresse einer weiteren Internetseite, auf der dieses Schimpfwort zu sehen ist (optional):

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